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17-Jähriger wird bei Abi-Feier geschlagen und bedroht

Quelle: Polizeiinspektion Freising
28.05.2022

Freising

Am 27.05.22 gegen 23:30 Uhr kam es bei der Abschlussfeier des Dom-Gymnasium am Vöttinger Weiher, durch einen 17- und einen 20-Jährigen zu einer Bedrohung mit Messer und gefährlichen Körperverletzung.

Freising: Am 27.05.22 gegen 23:30 Uhr kam es bei der Abschlussfeier des Dom-Gymnasium am Vöttinger Weiher, durch einen 17- und einen 20-Jährigen zu einer Bedrohung mit Messer und gefährlichen Körperverletzung.

Dabei hatten die beiden Beschuldigten einen weiteren 17-Jährigen mit einem Taschen- und Einhandmesser bedroht und ihn gemeinschaftlich mit körperlicher Gewalt bewusstlos geschlagen.

Danach ließen die Beschuldigten von dem Geschädigten ab und mischten sich unter die Gäste der Abschlussfeier.

Die verständigte Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Freising konnte nach Aufklärung des Sachverhalts vor Ort eine detaillierte Personenbeschreibung, sowie den Vornamen von einem Täter ermitteln.

Daraufhin konnte ein Täter identifiziert werden. Bei der anschließenden Personenkontrolle konnte ein Messer (Taschenmesser) bei dem 17-jährigen Täter, im linken Fußbereich unter seiner Hose aufgefunden werden.

Daraufhin wurde der Beschuldigte zur weiteren Abklärung zur Polizeiinspektion Freising verbracht.

Der 17-jährige Beschuldigte räumte, gegenüber den Beamten folglich ein, zusammen mit seinem 20-jährigen Freund bei der Abi-Feier gewesen zu sein. Somit konnte auch der zweite Täter durch Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Freising in Gewahrsam genommen werden.

Während der Anzeigenaufnahme stellte sich heraus, dass während des weiteren Verlaufs der Abi-Feier, es nach der ersten Tat zu einer weiteren Bedrohung eines weiteren 17-Jährigen kam.

Der weitere Geschädigte gab hier an, dass der Täter ebenfalls der 20-jährige Täter war. Bei dem 20-Jährigen konnte bei dessen Durchsuchung ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden und eingezogen/sichergestellt werden.

Beide Täter müssen sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung nach dem Strafgesetzbuch verantworten. Den 20-Jährigen erwartet zudem ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

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