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30.000 Euro für Allershausen

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
06.07.2019

Allershausen

Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" unterstützt Bayerns Kommunen

Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" unterstützt Bayerns Kommunen

Die Folgen des demographischen Wandels bekommen vor allem Städte, Märkte und Gemeinden im ländlichen Raum zu spüren. Für die Gemeinden gilt es Leerstände in den Ortsmitten zu beseitigen, die öffentliche Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zu sichern und so lebendige Ortskerne zu erhalten. Bund und Freistaat begleiten die Kommunen bei dieser Aufgabe und helfen den Kommunen mit kräftiger Finanzspritze, ihren Ort als lebenswerte Heimat zu bewahren. Durch interkommunale Zusammenarbeit können einzelne, kleinere Kommunen ihre begrenzten Kräfte bündeln und so gemeinsam Synergien und Potentiale nutzen. „Wir unterstützen tatkräftig das Engagement unserer Kommunen, die ihre Ortskerne durch interkommunale Zusammenarbeit nachhaltig aufwerten wollen. In Oberbayern können wir in diesem Jahr mit rund 6,1 Millionen Euro von Bund und Freistaat 45 kleinere Städte, Märkte und Gemeinden in 19 Kooperationen fördern", teilte Bayerns Bauminister Dr. Hans Reichhart heute mit.

Bayernweit unterstützt das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden" insgesamt 127 Gemeinden in 55 Kooperationen. Bund und Freistaat investieren rund 23 Millionen Euro in die Kommunen. Zusammen mit den Investitionen der Gemeinden ergibt das ein Fördervolumen von insgesamt rund 34,5 Millionen Euro.

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: „Der Bund ist und bleibt ein verlässlicher Partner an der Seite der Länder und Kommunen: auch 2019 stellen wir knapp eine Milliarde Euro an Bundesfinanzhilfen für die städtebauliche Förderung zur Verfügung. Darüber hinaus fokussieren wir 2019 unsere Unterstützung stärker auf den Erhalt und die Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen sowie die Nutzung innerörtlicher Brachflächen für den Wohnungsbau. Damit leisten wir einen Beitrag zur Innenentwicklung und zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Gleichzeitig setzen wir so ein Ergebnis des Wohnungsgipfels um. Die Schaffung von neuem Wohnraum muss immer auch mit einer attraktiven Umfeldgestaltung und guten Infrastrukturen einhergehen.“

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen auch in diesem Jahr mit Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung in Höhe von 790 Millionen Euro. Die Städtebauförderprogramme „Soziale Stadt“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Stadtumbau“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ und „Zukunft Stadtgrün“ werden auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt. Hinzu kommt der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ mit 200 Millionen Euro Programmmitteln des Bundes, mit dem die Kommunen den wichtigen Ausbau und die Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur vorantreiben können. Die Bundesmittel sind Teil der Förderung, die die Kommunen vom Land erhalten.

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