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Arbeitslosmeldung ohne Behördengang

Quelle: Agentur für Arbeit Freising
23.07.2020

Flughafenregion, Landkreis Erding, Landkreis Freising

Die Agenturen für Arbeit in den Landkreisen Freising, Erding, Ebersberg und Dachau führen zum Monatsende das „Selfie-Ident-Verfahren“ ein.

Die Agenturen für Arbeit in den Landkreisen Freising, Erding, Ebersberg und Dachau führen zum Monatsende das „Selfie-Ident-Verfahren“ ein.

Der Service steht Bürgerinnen und Bürgern aus den Landkreisen Freising, Erding, Ebersberg und Dachau, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung.

Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die zugehörige Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Die Arbeitsagenturen bieten nun befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ an. Damit kann die notwendige Identifikation auch ohne persönliches Er-scheinen über Handy oder Tablet erfolgen.

Schreiben mit QR-Code

Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen Ende Juli/Anfang August ein entsprechendes Schreiben zugesandt, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.

Schutz der persönlichen Daten garantiert; Teilnahme freiwillig

„Der neue Service ermöglicht es unseren Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Agentur für Arbeit ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat hierbei natürlich höchste Priorität. Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig,“ erläutert Nikolaus Windisch, Chef der Arbeitsagenturen in Freising, Erding, Ebersberg und Dachau. Sollten sich Bürgerinnen und Bürger dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.

Und so funktioniert es

Für die Online-Identifizierung brauchen die Bürgerinnen und Bürger drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum
Verfahren.

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