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Dringlichkeitsantrag: UVC-Luftreiniger für die Klassenzimmer

Quelle: FDP Kreisverband Freising
20.04.2021

Landkreis Freising

Als FDP im Freisinger Kreistag stellen wir folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt 200 Klassenzimmer mit UVC-Luftreinigern auszustatten.

Als FDP im Freisinger Kreistag stellen wir folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt 200 Klassenzimmer mit UVC-Luftreinigern auszustatten.

Begründung:


Der Distanzunterricht hat den Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft verstärkt, viele schwächere Schüler abgehängt und soziale Probleme bei Kindern und Jugendlichen extrem verschärft. Außerdem leiden viele Kinder und Jugendliche sehr unter der Isolation.

Die steigenden Fallzahlen haben Schulschließungen aber erneut unausweichlich gemacht. Die Leidtragenden sind wieder die Schülerinnen und Schüler. Viele kommen inzwischen mit Distanzlernen zurecht – Dank des engagierten Einsatzes zahlreicher Lehrkräfte und Eltern. Die Schulfamilie hat unglaublich viel möglich gemacht. Einige werden aber auf der Strecke bleiben. Sie wird Corona weiter abhängen. Das ist traurig, unverständlich und vor allen Dingen ungerecht.

Wir tragen deshalb eine große Verantwortung, die Rahmenbedingungen für eine Rückkehr in den
Präsenzunterricht so zu gestalten, dass die Öffnung der Schulen – selbstverständlich erst bei einem deutlichen Abflachen des Infektionsgeschehens – nicht wieder zu einem rasanten Anstieg der Fallzahlen führt und Schüler und Lehrkräfte bestmöglich geschützt sind. Der Gesundheitsschutz hat genauso wie die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen höchsten Stellenwert.

Neben guten Hygienekonzepten mit Selbst- und Schnelltests können wir insbesondere durch technische Maßnahmen die Virenübertragung über die Luft effektiv bekämpfen und das Ansteckungsrisiko weiter reduzieren. Die Mehrheit des Schulausschusses hat sich in seiner vergangenen Sitzung gegen die Beschaffung von Luftfilteranlagen für alle Klassenzimmer ausgesprochen – insbesondere aufgrund der hohen Anschaffungs- und Folgekosten durch Filterwechsel und Wartung.

Alle 700 Klassenzimmer mit einer solchen Luftfilteranlage auszustatten, hätte insgesamt 3,2 Millionen Euro gekostet plus jährlich 700.000 Euro für Betrieb und Wartung.

Die Aerosoleforscher haben in ihrem offenen Brief (siehe Anhang) allerdings nochmals unterstrichen, wie hoch die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen ist und betont, dass Raumluftreiniger und Filter überall dort zu installieren sind, wo Menschen sich länger in geschlossenen Räumen aufhalten müssen – dazu zählen explizit Schulen.

Wir möchten dies zum Anlass nehmen und als deutlich kostengünstigere Alternative die Beschaffung von UVC-Luftreinigern vorschlagen. Diese Geräte saugen die Luft an und tötet organische Partikel wie Viren und Bakterien im Inneren mit starkem UVC Licht ab. Viren werden also nicht wie bei herkömmlichen Luftreinigern ausgefiltert, sondern dauerhaft abgetötet. Eine Lampe hält ca. 5 Jahre Dauerbetrieb durch. Es gibt somit kaum Folgekosten für Wartung und bedarf keine Filterwechsel. Das System wird in seinen Grundzügen schon seit vielen Jahren verwendet, um z.B.
Operationsbesteck 100 % keimfrei zu machen. Die Lautstärke liegt mit 39dB unterhalb des Grenzwertes, den das Umweltbundesamt im Unterricht für störend hält. Für ein Klassenzimmer werden je nach Größe drei bis vier dieser Geräte benötigt. Die Anschaffungskosten pro Stück belaufen sich auf knapp unter 800,- €, wobei noch kein Mengenrabatt einkalkuliert ist.

Um zeitnah sicheren Präsenzunterricht für lernschwache Schüler und Abschlussjahrgänge zu gewährleisten, schlagen wir deshalb die Ausstattung von zunächst 200 Klassenzimmern vor. Für die schätzungsweise erforderlichen 700 UVC-Luftreiniger entstehen somit Kosten in Höhe von 500.000 €. Eine Investition auch über Corona hinaus: Wir schützen damit die Schüler vor jährlichen Grippewellen und Allergiker vor lästigen Pollen und Milben.

Kreisrätin Susanne Hartmann Tobias Weiskopf, Kreisrat & Sprecher der FDP


Offener Brief 11. April 2021

An die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Angela Merkel
Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder
Den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die Gesundheitsminister und Gesundheitsministerinnen der Länder

Ansteckungsgefahren aus Aerosolwissenschaftlicher Perspektive

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn, sehr geehrte Damen und Herren Ministerpräsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona Pandemie lässt uns auch nach mehr als zwölf Monaten nicht los. Sie ist zu einer schweren Belastung für Bürgerinnen und Bürger geworden. Deren Gefühlslage schwankt zwischen Hoffnung und Verzweiflung, wie jeder aus seinem persönlichen Umfeld zu berichten weiß. Hoffnung macht die Wissenschaft: Aus der Aerosolforschung sind vielfältige Erkenntnisse zur Übertragung der SARS-CoV-2 Viren über den Luftweg publiziert worden, zusammengefasst und aufbereitet in einem im Winter 2020 erschienenen Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF, s. Anhang).

Leider werden bis heute wesentliche Erkenntnisse unserer Forschungsarbeit nicht in praktisches Handeln übersetzt. Stattdessen werden eher symbolische Maßnahmen wie die Maskenpflicht beim Joggen erlassen, die keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen erwarten lassen.

Dabei ist deren zentraler Baustein mittlerweile Konsens in der Wissenschaft: Die Übertragung der SARS-CoV-2 Viren findet fast ausnahmslos in Innenräumen statt. Übertragungen im Freien sind äußerst selten und führen nie zu ‚Clusterinfektionen‘, wie das in Innenräumen zu beobachten ist. Zu diesen Gruppeninfektionen gehören bevorzugt Altenheime, Wohnheime, Schulen, Veranstaltungen, Chorproben oder Busfahrten.

Wir mussten aber als Aerosolforscher die Erfahrung machen, dass die öffentliche Debatte immer noch nicht den wissenschaftlichen Erkenntnisstand abbildet. Viele Bürgerinnen und Bürger haben deshalb falsche Vorstellungen über das mit dem Virus verbundene Ansteckungspotential. „Draußen ist es gefährlich“, so deren Eindruck nicht zuletzt aus der Berichterstattung über die von der Politik getroffenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Es werden Treffen in Parks verboten, Rhein- und Mainufer gesperrt, Innenstädte und Ausflugsziele für den Publikumsverkehr abgeriegelt. Auch die aktuell diskutierten Ausgangssperren müssen in diese Aufzählung irreführender Kommunikation aufgenommen werden.

Wir teilen das Ziel einer Reduzierung problematischer Kontakte in Innenräumen, aber die Ausgangssperren versprechen mehr als sie halten können. Die heimlichen Treffen in Innenräumen werden damit nicht verhindert, sondern lediglich die Motivation erhöht, sich den staatlichen Anordnungen noch mehr zu entziehen. Die Reduzierung problematischer Kontakte in Innenräumen gelingt deshalb nur mit überzeugenden Argumenten für einen gelingenden Selbstschutz.

Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass DRINNEN die Gefahr lauert. In den Wohnungen, in den Büros, in den Klassenräumen, in Wohnanlagen und in Betreuungseinrichtungen müssen Maßnahmen ergriffen werden. Die andauernden Debatten über das Flanieren auf Flusspromenaden, den Aufenthalt in Biergärten, das Joggen oder das Radfahren haben sich längst als kontraproduktiv erwiesen. Wenn unseren Bürgerinnen und Bürgern alle Formen zwischenmenschlicher Kontakte als gefährlich vermittelt werden, verstärken wir paradoxerweise die überall erkennbare Pandemiemüdigkeit. Nichts stumpft uns Menschen bekanntlich mehr ab als ein permanenter Alarmzustand.

Wir müssen uns deshalb um die Orte kümmern, wo die mit Abstand allermeisten Infektionen passieren - und nicht unsere begrenzten Ressourcen auf die wenigen Promille der Ansteckungen im Freien verschwenden. Dabei lassen sich durch die kluge Koordinierung von Maßnahmen die Übertragungen effektiv reduzieren. Diese sind auch ohne eine naturwissenschaftliche Ausbildung nachvollziehbar: Es sind unsere goldenen Regeln zur Infektionsvermeidung.

1.) Infektionen finden in Innenräumen statt, deshalb sollten sich möglichst wenige Menschen außerhalb ihres Haushaltes dort treffen. Zusätzlich muss man beachten, dass in Innenräumen auch dann eine Ansteckung stattfindet, wenn man sich nicht direkt mit jemandem trifft, sich aber ein Infektiöser vorher in einem schlecht belüfteten Raum aufgehalten hat!

2.) Man sollte die Zeiten der Treffen und die Aufenthaltszeiten in Innenräumen so kurz wie möglich gestalten.

3.) Man sollte durch häufiges Stoß- oder Querlüften Bedingungen wie im Freien schaffen.

4.) Das Tragen von effektiven Masken ist in Innenräumen nötig. In der Fußgängerzone eine Maske zu tragen, um anschließend im eigenen Wohnzimmer eine Kaffeetafel ohne Maske zu veranstalten, ist nicht das, was wir als Experten unter Infektionsvermeidung verstehen. Dabei ist zu beachten, dass der Dichtsitz der Maske für ihre Effektivität mindestens genauso wichtig ist, wie die Abscheideeffizienz des Materials.

5.) Raumluftreiniger und Filter sind überall dort zu installieren, wo Menschen sich länger in geschlossenen Räumen aufhalten müssen (Wohnheime, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Betreuungseinrichtungen, Büros und andere Arbeitsplätze).

6.) In großen Hallen und Räumen ist die Ansteckungsgefahr viel geringer als in kleinen Versammlungsräumen. Wenn man also wieder Theater, Konzerte, und Gottesdienste stattfinden lassen will, sollte das in großen gut gelüfteten Hallen stattfinden oder wenn möglich ins Freie ausgewichen werden.

Die Kombination dieser Maßnahmen führt zum Erfolg. Wird das entsprechend kommuniziert, gewinnen damit die Menschen in dieser schweren Zeit zugleich ein Stück ihrer Bewegungsfreiheit zurück. Wer sich zum Kaffee in der Fußgängerzone trifft, muss niemanden in sein Wohnzimmer einladen. Dort ist die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln zu erwarten, zu Hause dagegen nicht.

Dr. Christof Asbach Dr. Gerhard Scheuch Dr. Sebastian Schmitt Dr. Birgit Wehner Dr. Andreas Held

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