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Deshalb hat das Gesundheitsamt Freising die betreffenden Bäderbetreiber wiederholt auf die Notwendigkeit des Anlegens dieser Aufbereitungsstufen hingewiesen. Beide kommunalen öffentlichen Bäderbetreiber haben nun in ihrer Verantwortung nach gemeindlichen Diskussionen mit Fachexperten und -betrieben Kontakt aufgenommen und Machbarkeitsstudien angedacht. Hierin sollen Konzepte für den zukünftigen, infektionsschutzrelevanten rechtskonformen Weiterbetrieb entwickelt werden. Nach entsprechenden noch zu treffenden Haushaltsentscheidungen in den Gemeindegremien werden diese Wasseraufbereitungskonzepte umgesetzt werden können.
Das Gesundheitsamt dringt auf eine möglichst zügige Umsetzung. Bis dies verwirklicht ist, muss mit der bestehenden Situation, die das Risiko einer Infektionsgefahr nicht ausschließen kann, wie bisher verantwortlich umgegangen werden. Im Rahmen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes muss deshalb laut Einschätzung des Gesundheitsamts weiterhin mit kurzfristigen Einschränkungen des Badebetriebs gerechnet werden. Hinweisschilder, die auf das Risiko der Infektionsgefahr bei sogenannten Biobadeteichen hinweisen, werden die Badegäste stets informieren.
Einschränkungen des Betriebs während der Badesaison möglich
Quelle: Landratsamt Freising
08.06.2019
Haag a.d.Amper, Nandlstadt
Wiederholt musste das Gesundheitsamt am Landratsamt Freising den Badebetrieb im Waldbad Nandlstadt und im Bad Mittermarchenbach in der Vergangenheit untersagen.
Wiederholt musste das Gesundheitsamt am Landratsamt Freising den Badebetrieb im Waldbad Nandlstadt und im Bad Mittermarchenbach in der Vergangenheit untersagen. Grund war, dass eine gesundheitliche Gefährdung der Badenden auf Grund mikrobiologischer Werte, die besonders während längerer Hitzeperioden in bedenklichem Maße angestiegen waren, nicht auszuschließen war. Wegen der fehlenden Desinfektion besteht das Risiko einer Infektion durch Krankheitserreger, weshalb das Infektionsschutzgesetz bei den beiden als sogenannte Biobadeteiche betriebenen Badestellen zumindest eine Aufbereitung des Wassers durch biologische und mechanische Verfahren verlangt. Diese müssen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.Deshalb hat das Gesundheitsamt Freising die betreffenden Bäderbetreiber wiederholt auf die Notwendigkeit des Anlegens dieser Aufbereitungsstufen hingewiesen. Beide kommunalen öffentlichen Bäderbetreiber haben nun in ihrer Verantwortung nach gemeindlichen Diskussionen mit Fachexperten und -betrieben Kontakt aufgenommen und Machbarkeitsstudien angedacht. Hierin sollen Konzepte für den zukünftigen, infektionsschutzrelevanten rechtskonformen Weiterbetrieb entwickelt werden. Nach entsprechenden noch zu treffenden Haushaltsentscheidungen in den Gemeindegremien werden diese Wasseraufbereitungskonzepte umgesetzt werden können.
Das Gesundheitsamt dringt auf eine möglichst zügige Umsetzung. Bis dies verwirklicht ist, muss mit der bestehenden Situation, die das Risiko einer Infektionsgefahr nicht ausschließen kann, wie bisher verantwortlich umgegangen werden. Im Rahmen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes muss deshalb laut Einschätzung des Gesundheitsamts weiterhin mit kurzfristigen Einschränkungen des Badebetriebs gerechnet werden. Hinweisschilder, die auf das Risiko der Infektionsgefahr bei sogenannten Biobadeteichen hinweisen, werden die Badegäste stets informieren.