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„Für diese Unternehmen kann es sich lohnen, bei der Personalsuche den Blick auch nach innen zu richten: In vielen Betrieben schlummern verborgene Talente“, so Nikolaus Windisch, Chef der Agentur für Arbeit Freising. Der Arbeitsmarktexperte regt an, Beschäftigte, deren Qualifikation noch nicht oder nicht mehr den Anforderungen der Unternehmen entsprechen, verstärkt weiterzubilden – auch mithilfe der Bundesagentur für Arbeit.
„Von einer solchen Qualifizierung im Betrieb profitieren dann alle Seiten: Den Betrieben stehen ihre erfahrenen und mit den Unternehmensabläufen vertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig als gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Die Beschäftigten reduzieren ihr Risiko, arbeitslos zu werden – gerade in Zeiten von Digitalisierung und Strukturwandel“, so Windisch weiter.
Förderleistungen und Voraussetzungen Ganz konkret unterstützt die Agentur für Arbeit Betriebe, die ihren geringqualifizierten Beschäftigten den Erwerb eines Berufsabschlusses ermöglichen wollen. Aber auch Anpassungsqualifizierungen werden gefördert.
Dabei gilt: Alle Arbeitnehmer*innen – ungeachtet von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße – können unterstützt werden, wenn ihr Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt.
Die Bundesagentur für Arbeit kann die Lehrgangskosten sowie Zuschüsse zum Lohn entweder vollständig oder zum Teil übernehmen. Zudem kann ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag erstattet werden.
Dabei ist wichtig zu wissen: Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen. Bei der Durchführung der Qualifizierung sind die Betriebe flexibel – beispielsweise hinsichtlich der Schulungszeiten: Die Weiterbildungen können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden. Förderungen sind sowohl für langjährig Beschäftigte als auch für neu eingestellte Mitarbeiter*innen ab dem 1. Arbeitstag möglich.
Fachkräfte gewinnen, Strukturwandel gestalten: Die Weiterbildung von Beschäftigten lohnt sich!
Quelle: Agentur für Arbeit Freising
10.09.2021
Flughafenregion, Landkreis Erding, Landkreis Freising
Die Wirtschaft im Bezirk der Agentur für Arbeit Freising – dieser umfasst die Land-kreise Dachau, Ebersberg, Erding und Freising – ist weiter auf Erholungskurs.
Die Wirtschaft im Bezirk der Agentur für Arbeit Freising – dieser umfasst die Land-kreise Dachau, Ebersberg, Erding und Freising – ist weiter auf Erholungskurs.
Vor allem qualifizierte Arbeitskräfte werden wieder verstärkt nachgefragt: Von den 4.834 im August 2021 bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Stellen richteten sich 3.894 an Fachkräfte, lediglich 940 waren Helferstellen. Die Gewinnung gut ausgebildeter, neuer Mitarbeiter*innen wird für Betriebe verschiedenster Branchen wieder zunehmend zur Herausforderung.„Für diese Unternehmen kann es sich lohnen, bei der Personalsuche den Blick auch nach innen zu richten: In vielen Betrieben schlummern verborgene Talente“, so Nikolaus Windisch, Chef der Agentur für Arbeit Freising. Der Arbeitsmarktexperte regt an, Beschäftigte, deren Qualifikation noch nicht oder nicht mehr den Anforderungen der Unternehmen entsprechen, verstärkt weiterzubilden – auch mithilfe der Bundesagentur für Arbeit.
„Von einer solchen Qualifizierung im Betrieb profitieren dann alle Seiten: Den Betrieben stehen ihre erfahrenen und mit den Unternehmensabläufen vertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig als gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Die Beschäftigten reduzieren ihr Risiko, arbeitslos zu werden – gerade in Zeiten von Digitalisierung und Strukturwandel“, so Windisch weiter.
Förderleistungen und Voraussetzungen Ganz konkret unterstützt die Agentur für Arbeit Betriebe, die ihren geringqualifizierten Beschäftigten den Erwerb eines Berufsabschlusses ermöglichen wollen. Aber auch Anpassungsqualifizierungen werden gefördert.
Dabei gilt: Alle Arbeitnehmer*innen – ungeachtet von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße – können unterstützt werden, wenn ihr Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt.
Die Bundesagentur für Arbeit kann die Lehrgangskosten sowie Zuschüsse zum Lohn entweder vollständig oder zum Teil übernehmen. Zudem kann ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag erstattet werden.
Dabei ist wichtig zu wissen: Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen. Bei der Durchführung der Qualifizierung sind die Betriebe flexibel – beispielsweise hinsichtlich der Schulungszeiten: Die Weiterbildungen können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden. Förderungen sind sowohl für langjährig Beschäftigte als auch für neu eingestellte Mitarbeiter*innen ab dem 1. Arbeitstag möglich.