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Headline 3. Startbahn: Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für rechtmäßig erklärt

Quelle: Aktionsbündnis AufgeMUCkt
19.02.2014

Flughafen München

Das Urteil des BayVGH für eine 3. Bahn bedeutet weder, dass sie nötig ist, noch dass sie Sinn macht

Über Bedarf und Notwendigkeit einer 3. S/L-Bahn wurde bereits im Rahmen des Münchner Bürgerentscheides abgestimmt. Solange sich die Stadt München an Volkes Stimme hält, wird nicht gebaut! Die Richtigkeit dieses Bürgerentscheides wird durch den jährlichen und noch laufenden Rückgang der Flugbewegungen seit 2008 auf das Niveau von 2004 eindrucksvoll bestätigt. Damit wurden die FMG-Prognosen um rund 25% unterschritten.

Jeder Bedarfsprognose der FMG ist damit der Boden entzogen. Diese langjährige Entwicklung ist strukturellen Veränderungen im Luftfahrtgeschäft geschuldet und nicht, wie von der FMG behauptet, einer Konjunkturdelle.

Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Planfeststellungsbeschluss (PFB) der Regierung von Oberbayern (ROB) nach mühseligen 41 Verhandlungstagen für rechtmäßig erklärt. Wir Startbahngegner sagen: „Na und? Etwas anderes war doch nicht zu erwarten! Dieser Richter entschied ja nicht erstmals im Sinne der Staatsregierung!“

Das Urteil des BayVGH für eine 3. Bahn bedeutet weder, dass sie nötig ist, noch dass sie Sinn macht. Das Gericht führt nach eigener Aussage keine Sinnhaftigkeitsprüfung durch, sondern nur eine Prüfung, ob der PFB gegen Gesetze verstößt.

Wenn das Gericht keine der-artigen Verstöße gefunden hat, ist das zwar aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, aber letztlich auch ein Indiz dafür, dass die Gesetze nicht ausreichend sind für den nötigen hohen Stellenwert von Menschen-, Natur- und Klimaschutz vor Gericht. Völlig unverständlich ist für uns die offenbare Gesetzeskonformität dahin gehend, dass eindeutige Realitäten und Betrof-fenheiten vor Gericht ignoriert werden dürfen. Zudem betrachten wir es als unhaltbar, dass das Gericht die fachlichen Grundlagen des Planfeststellungsbeschlusses nur in sehr gerin-gem Umfang überhaupt überprüfen muss.

Es war auch wieder klar erkennbar, dass die beklagte ROB keine unabhängige Stelle ist, sondern eine nachgeordnete Behörde des Bayerischen Innenministeriums und damit auch ein Durchsetzungsinstrument des FMG-Anteilseigners, der Bayerischen Staatsregierung.

Wir betroffene Menschen und Startbahngegner wissen, dass die Entscheidung über den Bau einer 3. Startbahn nur und erst auf politischer Ebene getroffen wird.

Schlussfolgerungen: Das Gerichtsurteil hebt nicht den Münchner Bürgerentscheid auf!
Zwei Bahnen reichen für jede absehbare Zukunft weit über 2025 hinaus!

Jetzt liegt es an der CSU-Regierung, sich von Geld- und Ressourcenverschwendung und von der Missachtung dieses Bürgerentscheides im Namen des Volkes zu verabschieden. Bis dahin bleiben wir aufmerksam und zu verstärktem Widerstand bereit.

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