arrow_back zur Nachrichten-Übersicht
An dem frei zugänglichen Automat bot ein Unternehmen aus München neben gängigen Konsumartikeln auch Cannabisprodukte (unter anderem Blüten, Öle und Süßwaren) zum Verkauf an. Die Abgabe sollte am Automat lediglich an volljährige Kunden erfolgen.
Der Käufer musste an einem Lesegerät sein Alter mittels Ausweisdokument nachweisen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut erließ das Amtsgericht Landshut eine Beschlagnahmeanordnung des Automaten.
Es besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschluss wurde durch Beamte der PI Neufahrn und KPI Erding vollzogen.
Verkaufsautomat beschlagnahmt
Quelle: Polizeiinspektion Neufahrn
18.09.2019
Neufahrn b.Freising
Auf dem Marktplatz in Neufahrn wurde durch die Polizei am Dienstagnachmittag ein Verkaufsautomat beschlagnahmt.
Auf dem Marktplatz in Neufahrn wurde durch die Polizei am Dienstagnachmittag ein Verkaufsautomat beschlagnahmt.An dem frei zugänglichen Automat bot ein Unternehmen aus München neben gängigen Konsumartikeln auch Cannabisprodukte (unter anderem Blüten, Öle und Süßwaren) zum Verkauf an. Die Abgabe sollte am Automat lediglich an volljährige Kunden erfolgen.
Der Käufer musste an einem Lesegerät sein Alter mittels Ausweisdokument nachweisen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut erließ das Amtsgericht Landshut eine Beschlagnahmeanordnung des Automaten.
Es besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschluss wurde durch Beamte der PI Neufahrn und KPI Erding vollzogen.