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Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können hierfür Papiervordrucke verwendet werden, erhältlich ab dem 01. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern. Bei der Stadtverwaltung können die Vordrucke ab dem 01. Juli im Bürgerbüro und im Steueramt abgeholt werden.
Weitere Informationen gibt es online auch unter www.grundsteuer.bayern.de und auf den Seiten der Stadt Freising unter www.freising.de/rathaus/finanzen/steuern-und-gebuehren#c504
Vordrucke zur Grundsteuerreform ab 01. Juli erhältlich
Quelle: Stadt Freising
15.06.2022
Freising
Zur anstehenden Grundsteuerreform ab 2025 stehen ab sofort die Vordrucke online zum Ausfüllen zur Verfügung.
Zur anstehenden Grundsteuerreform ab 2025 stehen ab sofort die Vordrucke online zum Ausfüllen unter www.grundsteuer.bayern.de zur Verfügung. Die Formulare können dann ausgedruckt und unterschrieben ab dem 01. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Die Online-Vordrucke dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da das zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können hierfür Papiervordrucke verwendet werden, erhältlich ab dem 01. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern. Bei der Stadtverwaltung können die Vordrucke ab dem 01. Juli im Bürgerbüro und im Steueramt abgeholt werden.
Weitere Informationen gibt es online auch unter www.grundsteuer.bayern.de und auf den Seiten der Stadt Freising unter www.freising.de/rathaus/finanzen/steuern-und-gebuehren#c504