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Katastrophenschutz im Landkreis

Im Landkreis ist das Landratsamt für den Katastrophenschutz zuständig. Im Falle eines Katastrophenfalls oder besonders schweren Unglücksfalles tritt im Landratsamt die "Führungsgruppe Katastrophenschutz" (FüGK) zusammen und plant und organisiert die notwendigen Maßnahmen. Die Einsatzleitung vor Ort hat der "örtliche Einsatzleiter" (öEL), welcher im ständigen Kontakt mit der FüGK steht.

Besetzung FüGK

  • Leitung: Landrat oder benannter Vertreter
  • Mitarbeiter des Landratsamtes zur Koordinierung (Einsatzplanung, Logistik, Kommunikation, usw.)
  • Externe Fachberater je nach Lage (Feuerwehr, Rettungsdienst, Wasserrettung, THW, Polizei, Bundeswehr, Wasserwirtschaftsamt, uvm.)

Besetzung öEL

  • Erfahrene und besonders geschulte Fachkräfte als Einsatzleiter
  • Unterstützungspersonal zur Koordinierung der Hilfsmaßnahmen etc.
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